Geburtsbegleitung ins Krankenhaus
Es besteht die
Möglichkeit, dass die werdende Mutter auf Wunsch von ihrer
persönlichen Hebamme ins Krankenhaus mitbegleitet, während der Geburt
von ihr betreut und entbunden wird.
Da
diese Form der Betreuung nicht mit der Krankenkassa verrechnet werden kann, wird
die Geburtsbegleitung privat verrechnet.
Nachbetreuung nach einer ambulanten Geburt
Wenn
eine Frau sich für eine ambulante Geburt entscheidet, besteht die Möglichkeit
einer Nachbetreuung zu Hause.
Der Vorteil besteht darin, dass die Mutter nach einer normal
verlaufenden Geburt das Wochenbett zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung
verbringen kann.
Bei
der Nachbetreuung wird der Wochenbettverlauf beobachtet, die Frau beim Stillen
unterstützt, die notwendige Blutabnahme beim Baby durchgeführt und es werden
allfällige Probleme besprochen.
Die Kosten werden
zu 80% von der Krankenkasse übernommen, ebenso wenn
Mutter und Kind vor
dem 5. Tag aus dem Krankenhaus entlassen wird.
Information: 0664/443 4005
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