Geburtsbegleitung ins Krankenhaus  
Es besteht die Möglichkeit, dass die werdende Mutter auf Wunsch von ihrer persönlichen Hebamme ins Krankenhaus mitbegleitet, während der Geburt von ihr betreut und entbunden wird.
Da diese Form der Betreuung nicht mit der Krankenkassa verrechnet werden kann, wird die Geburtsbegleitung privat verrechnet.

     Nachbetreuung nach einer ambulanten Geburt
Wenn eine Frau sich für eine ambulante Geburt entscheidet, besteht die Möglichkeit einer Nachbetreuung zu Hause.
Der Vorteil besteht darin, dass die Mutter nach einer normal verlaufenden Geburt das Wochenbett zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung verbringen kann.
Bei der Nachbetreuung wird der Wochenbettverlauf beobachtet, die Frau beim Stillen unterstützt, die notwendige Blutabnahme beim Baby durchgeführt und es werden allfällige Probleme besprochen.
Die Kosten werden zu 80% von der Krankenkasse übernommen, ebenso wenn Mutter und Kind vor dem 5. Tag aus dem Krankenhaus entlassen wird.

      Information: 0664/443 4005